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Leistungsangebot
Betreuung von Unternehmen im Arbeitsschutz
- Beratung von Unternehmen, Institutionen, Maßnahmeträgern und Verwaltungen zu allen Fragen des Arbeitsschutzes
- Betreuung von Klein- und Großunternehmen aller Branchen nach den Forderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen mit Berichterstattung und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung und Verbesserung
- Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsschutzmitteln
- Beratung bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von technischen Arbeitsmitteln und bei der Einführung von Arbeitsverfahren
- Erstellung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen entsprechend §5 und §6 Arbeitsschutzgesetz/ Unterstützen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen (Gefährdungsbeurteilung)
- Bildschirmarbeitsplatzanalysen nach Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Erstellung von Betriebsanweisungen und Führung eines Arbeitsstoff- und Gefahrstoffkatasters
- Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen/ Unterst?tzung bei der Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
- Untersuchung und Auswertung von Arbeitsunfällen
- Unterstützung bei der Erstellung von Unfallanzeigen
- Sachkundeprüfung von Leitern und Tritten
- Zeitbegrenzte Objektbetreuung
- Beratung und Lösungsfindung zu allen arbeitsschutzrelevanten Fragen
- Schulungen für alle Branchen im Arbeitsschutz
- Branchenorientierte Aus- und Weiterbildung im Arbeitsschutz
- Durchführung von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) und Erstellung von ASA-Protokollen
- Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei allen vom Gesetzgeber verlangten Vorschriften zum Bereich Arbeitsschutz
Baustellenmanagement (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung)
- Baustellenmanagement (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung)
- Einsatz von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren nach Baustellenverordnung für öffentliche und private Baumaßnahmen
- Erarbeitung von relevanten Dokumenten (SiGe-Pläne, Baustellenordnungen usw.)
- Betreuung von Baumaßnahmen in der Vorbereitungs- und Ausführungsphase
- Koordinieren der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle
- Durchführung von Unterweisungen
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen auf der Baustelle mit Berichterstattung und Vorschlägen zur Mängelbeseitigung und Verbesserung
- Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
Prüfung von Spielplätzen und Spielgeräten
- Jährliche Hauptinspektion (allgemeine Betriebssicherheit, Standfestigkeit)
Brandschutzhelfer Ausbildung (nach DGUV Info 205-023 und ASR A2.2)
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Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sowie der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“.
Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben.
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Das Ing.-Büro für Arbeitssicherheit bereitet Ihre Mitarbeiter (m/w/d) in einer entsprechenden Brandschutzhelferausbildung umfassend auf ihre Aufgaben vor.
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Die praxisorientierte Schulung vermittelt Grundzüge des Brandschutzes und die Organisation des betrieblichen Brandschutzes, alle relevanten Kenntnisse zum vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz sowie Aufklärung über die Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall und bei der Evakuierung.
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Auch die praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern ist Teil der von uns angebotenen Brandschutzhelferausbildung.
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Der Lehrgang entspricht den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2.
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Am Ende des Lehrganges erhalten die Teilnehmer (m/w/d) ein entsprechendes Ausbildungszertifikat zum betrieblichen Brandschutzhelfer (m/w/d).
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